Welcome to Kakania!
Sind Ausschreibungsbedingungen sinnhaft oder ist es ein willkürlicher Akt, jemand steht in der Früh auf, putzt sich die Zähne, schaut sich in den Spiegel und erfindet ein paar abgefahrene Kriterien..
Zum Beispiel das da:
Um Lehrlinge auszubilden in einer vom AMS beauftragten Maßnahme ist es notwendig, neben der Ausbilderprüfung und einer Trainerausbildung, einen Lehrabschluss bzw eine berufsbildende Schule zu haben in dem auszubildenden Beruf.
Also z.B. beim Billa gelernt haben, oder in einem kleinen Büro, oder z.B. die Handelsschule gemacht zu haben.
Alles sehr logisch, oder?
Dann lesen Sie mal, was der verehrungswürdige Herr Regierungsrat auf meine Anfrage schreibt, ob ich mit meiner Matura am humanistischen Gymnasium,mit meinem Marketing Management Kolleg, mit meinem europäischen Wirtschaftführerschein und als Unternemensberaterin mit langen Jahren Wirtschaftserfahrung dies vieleicht auch dürfe?
Ich zitiere auszugsweise:
"Mit den von Ihnen zitierten Qualifikationen ist KEINE der angeführten Qualifikations-Bedingungen erfüllt. Vergaberechtlich ist es völlig unerheblich, ob Sie andere oder bessere Qualifikationen, als die in der Ausschreibung vorgegebenen Qualifikationen besitzen - wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, können Sie in der Ausschreibung nicht angeboten werden.
Nachdem Sie uns Ihre homepage genannt haben, wurde auch dort recherchiert, ob es von Ihnen hier nicht angeführte Berechtigungen/Qualifikationen gibt, was leider auch zu keinem Ergebnis geführt hat, sondern eher zu einer Fragestellung:
"Ich bin ursprünglich Pädagogin, habe aber schon 1988 den Sprung in die freie Wirtschaft gemacht – und nie bereut.
"Studiertes" Wissen wurde bereichert um viele Jahre...."
Sie bezeichnen sich als Pädagogin mit studiertem Wissen. Steht hier noch eine mögliche ungenannte formale Qualifikation, die Sie uns nicht bekanntgegeben haben? Denn wenn Sie sich als Pädagogin bezeichnen, stehen dahinter formale Ausbildungen und gesetzliche Vorschriften.
Abschließend noch ein Hinweis auf die Unternehmensberatung (und die von Ihnen geäußerte Meinung der Interessensvertretung): Selbstverständlich gab es bereits ein Gespräch mit der Wirtschaftskammer und dem Zweig für die Unternehmensberatung, um die Wertigkeit der UnternehmensberaterInnen zu besprechen. Es wurde klar festgestellt, dass die Qualifikation als UnternehmensberaterIn per se, nicht dafür ausreichend ist, arbeitslose Personen in den verschiedensten Ausprägungen ihrer Problemlagen, zu betreuen. Daher können die TrainerInnen für AMS Bildungsmaßnahmen durchaus auch eine Qualifikation als UnternehmensberaterIn haben, für unsere Vorgaben ist dies jedoch unerheblich.
Zum Beispiel das da:
Um Lehrlinge auszubilden in einer vom AMS beauftragten Maßnahme ist es notwendig, neben der Ausbilderprüfung und einer Trainerausbildung, einen Lehrabschluss bzw eine berufsbildende Schule zu haben in dem auszubildenden Beruf.
Also z.B. beim Billa gelernt haben, oder in einem kleinen Büro, oder z.B. die Handelsschule gemacht zu haben.
Alles sehr logisch, oder?
Dann lesen Sie mal, was der verehrungswürdige Herr Regierungsrat auf meine Anfrage schreibt, ob ich mit meiner Matura am humanistischen Gymnasium,mit meinem Marketing Management Kolleg, mit meinem europäischen Wirtschaftführerschein und als Unternemensberaterin mit langen Jahren Wirtschaftserfahrung dies vieleicht auch dürfe?
Ich zitiere auszugsweise:
"Mit den von Ihnen zitierten Qualifikationen ist KEINE der angeführten Qualifikations-Bedingungen erfüllt. Vergaberechtlich ist es völlig unerheblich, ob Sie andere oder bessere Qualifikationen, als die in der Ausschreibung vorgegebenen Qualifikationen besitzen - wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, können Sie in der Ausschreibung nicht angeboten werden.
Nachdem Sie uns Ihre homepage genannt haben, wurde auch dort recherchiert, ob es von Ihnen hier nicht angeführte Berechtigungen/Qualifikationen gibt, was leider auch zu keinem Ergebnis geführt hat, sondern eher zu einer Fragestellung:
"Ich bin ursprünglich Pädagogin, habe aber schon 1988 den Sprung in die freie Wirtschaft gemacht – und nie bereut.
"Studiertes" Wissen wurde bereichert um viele Jahre...."
Sie bezeichnen sich als Pädagogin mit studiertem Wissen. Steht hier noch eine mögliche ungenannte formale Qualifikation, die Sie uns nicht bekanntgegeben haben? Denn wenn Sie sich als Pädagogin bezeichnen, stehen dahinter formale Ausbildungen und gesetzliche Vorschriften.
Abschließend noch ein Hinweis auf die Unternehmensberatung (und die von Ihnen geäußerte Meinung der Interessensvertretung): Selbstverständlich gab es bereits ein Gespräch mit der Wirtschaftskammer und dem Zweig für die Unternehmensberatung, um die Wertigkeit der UnternehmensberaterInnen zu besprechen. Es wurde klar festgestellt, dass die Qualifikation als UnternehmensberaterIn per se, nicht dafür ausreichend ist, arbeitslose Personen in den verschiedensten Ausprägungen ihrer Problemlagen, zu betreuen. Daher können die TrainerInnen für AMS Bildungsmaßnahmen durchaus auch eine Qualifikation als UnternehmensberaterIn haben, für unsere Vorgaben ist dies jedoch unerheblich.
undercoveragent - 29. Okt, 07:45
